
Wenn es ans Teilen geht, hört die Freundschaft bzw. Verwandtschaft auf.
Darum: lieber gleich zum Fachanwalt
Erbauseinandersetzungen führen häufig zu Streit, weil der Verstorbene entweder keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat oder eine solche, die ohne sachkundige Hilfe aufgestellt wurde. Wollen Sie Streit unter Ihren Erben vermeiden, sollten Sie die Erbfolge und die Auseinandersetzung bereits testamentarisch so regeln, dass möglichst wenig Anlass für Streitigkeiten bleibt. Auch im Hinblick auf das neue Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht ist es sicherlich sinnvoll, sich vor der Abfassung eines Testaments beraten zu lassen.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, können Sie sich bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung mit Beratungsrechtsschutz kostenlos über Ihre Rechte anwaltlich beraten lassen. Geht die Tätigkeit des Anwalts aber über die Beratung hinaus, steht eine Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht mehr für Anwalts- oder gar Prozesskosten ein. Ebenso wenig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung eine vorsorgliche Beratung.
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