Ein auch nach der Mietrechtsreform weit verbreiteter Irrtum ist, dass man aus einem laufenden Mietverhältnis, sei es nun befristet oder unbefristet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist herauskommt, wenn man 3 Nachmieter stellt. Einen derartigen Rechtsgrundsatz gibt es nicht. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen muss ein Vermieter auf eine derartige vorzeitige Kündigung eingehen.

Nebenkostenabrechnungen sind ein sehr arbeitsaufwändiges Thema. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, wenn wir solche Angelegenheiten im Regelfall nur noch auf Stundenbasis abrechnen können.

Das Mietrecht wird bei uns hauptsächlich von Frau Rechtsanwältin Schulze-Jülicher betreut.